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   VG Frankfurt/Main, 04.07.2000 - 4 E 3872/98   

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VG Frankfurt/Main, 04.07.2000 - 4 E 3872/98 (https://dejure.org/2000,21337)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.07.2000 - 4 E 3872/98 (https://dejure.org/2000,21337)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. Juli 2000 - 4 E 3872/98 (https://dejure.org/2000,21337)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 18.96

    Zweckentfremdungsgenehmigung - Abbruch von Wohnraum - Schaffung von Ersatzraum -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.07.2000 - 4 E 3872/98
    Insbesondere darf die Behörde verlangen, dass anstelle des abzubrechenden bzw. abgebrochenen Wohnraums Ersatzwohnraum geschaffen wird, der den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Kriterien entspricht (vgl. BVerwGE 65, 139 ; BVerwG, NJW 1998, 94).

    Denn der zu schaffende Wohnraum war unter dem Blickwinkel der Verfügungsberechtigung eine mindestens gleichwertige Ausgangsleistung des durch das Zweckentfremdungsverbot belasteten Klägers (vgl. Voraussetzungen BVerwG, NJW 1998, 94).

    In Fällen, in denen der Verfügungsberechtigte ein beachtliches und verlässliches Ersatzwohnraumangebot macht, reduziert sich das Ermessen der Behörde, weil eine Gefährdung der Wohnraumversorgung nicht zu befürchten ist, auf 0. Sie darf insbesondere keine Ausgleichszahlungen verlangen (BVerfGE 55, 249 ; BVerwGE 65, 139 ; BVerwG NJW 1998, 94).

    Denn ein Ersatzwohnraumangebot ist nur dann beachtlich - also ein adäquater Ausgleich für den zweckentfremdeten Wohnraum -, wenn die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten räumlichen, zeitlichen, persönlichen, funktionellen und qualitativen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. BVerwGE 65, 139 ; BVerwG, NJW 1998, 94).

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.07.2000 - 4 E 3872/98
    Denn auch der Abbruch von veraltetem Wohnraum ist, wenn es sich um schutzwürdigen Wohnraum handelt, genehmigungspflichtig (BVerfGE 38, 348 ).

    Das Ziel des dem streitgegenständlichen Vertrag zugrunde liegenden Wohnraumzweckentfremdungsrechts besteht darin, die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zu gewährleisten (BVerfGE 38, 348 ).

    Der in Art. 6 § 1 Mietrechtsverbesserungsgesetz normierte Genehmigungsvorbehalt ist als repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt ausgestaltet (BVerfGE 38, 348 ).

    Sie darf vielmehr von dem Befreiungsvorbehalt nur in den Fällen Gebrauch machen, in denen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit dies erfordern (BVerfGE 38, 348 ).

  • BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 23.80

    Auflage - Ermessensentscheidung - Anfechtung - Wohnraum - Zweckentfremdung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.07.2000 - 4 E 3872/98
    Insbesondere darf die Behörde verlangen, dass anstelle des abzubrechenden bzw. abgebrochenen Wohnraums Ersatzwohnraum geschaffen wird, der den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Kriterien entspricht (vgl. BVerwGE 65, 139 ; BVerwG, NJW 1998, 94).

    In Fällen, in denen der Verfügungsberechtigte ein beachtliches und verlässliches Ersatzwohnraumangebot macht, reduziert sich das Ermessen der Behörde, weil eine Gefährdung der Wohnraumversorgung nicht zu befürchten ist, auf 0. Sie darf insbesondere keine Ausgleichszahlungen verlangen (BVerfGE 55, 249 ; BVerwGE 65, 139 ; BVerwG NJW 1998, 94).

    Denn ein Ersatzwohnraumangebot ist nur dann beachtlich - also ein adäquater Ausgleich für den zweckentfremdeten Wohnraum -, wenn die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten räumlichen, zeitlichen, persönlichen, funktionellen und qualitativen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. BVerwGE 65, 139 ; BVerwG, NJW 1998, 94).

  • BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 436/78

    Anstandszahlung - Verhältnismäßigkeit - Zweckentfremdung - Wohnraumschaffung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.07.2000 - 4 E 3872/98
    In Fällen, in denen der Verfügungsberechtigte ein beachtliches und verlässliches Ersatzwohnraumangebot macht, reduziert sich das Ermessen der Behörde, weil eine Gefährdung der Wohnraumversorgung nicht zu befürchten ist, auf 0. Sie darf insbesondere keine Ausgleichszahlungen verlangen (BVerfGE 55, 249 ; BVerwGE 65, 139 ; BVerwG NJW 1998, 94).

    Ihr Zweck besteht bei einer solchen Konstellation darin, die Mehraufwendungen der Allgemeinheit bei der Schaffung neuen Wohnraums, die durch die Zweckentfremdung hervorgerufen werden, teilweise zu kompensieren (BVerfGE 55, 249 ).

    Die Aufgabe solcher Ausgleichszahlungen besteht darin, einen Ausgleich für die mit der Zweckentfremdung verbundene Verschlechterung der Wohnraumversorgung zu schaffen (BVerfGE 55, 249 ).

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.07.2000 - 4 E 3872/98
    Nur wenn ein vorrangiges öffentliches Interesse oder ein schutzwürdiges privates Interesse an der Zweckentfremdung besteht, hat die Behörde nach ihrem Ermessen darüber zu befinden, ob und inwieweit ausnahmsweise eine Genehmigung zu erteilen ist (BVerwGE 95, 341 ).

    Von den Fällen abgesehen, dass der Verfügungsberechtigte ein beachtliches und verlässliches Ersatzwohnraumangebot macht, muss die Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung die Ausnahme bleiben (vgl. BVerwGE 95, 341 ).

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 32.93

    leerstehende Wohnungen - Vergleichsvertrag, § 61 Abs. 1 S. 2-4 VwVfG,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.07.2000 - 4 E 3872/98
    Nur qualifizierte Fälle der Rechtswidrigkeit sind ein Nichtigkeitsgrund (BVerwGE 89, 7 ; 98, 58 ).

    Die Auslegung des Zweckentfremdungsrechts (vgl. hierzu BVerwGE 98, 58 ) ergibt, dass § 6 Abs. 2 Ziffer 1 des streitgegenständlichen Vertrags gegen ein gesetzliches Verbot i. S. d. § 134 BGB verstößt.

  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.07.2000 - 4 E 3872/98
    Nur qualifizierte Fälle der Rechtswidrigkeit sind ein Nichtigkeitsgrund (BVerwGE 89, 7 ; 98, 58 ).
  • VGH Hessen, 24.01.2000 - 4 TG 4070/99

    Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum - Ersatzwohnraumangebot

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.07.2000 - 4 E 3872/98
    Es wird in der Praxis auch angewendet (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 24.01.2000, Az.: 4 TG 4070/99).
  • BGH, 13.03.1986 - III ZR 114/84

    Vereinbarung eines Gesamthonorars für Rechtsanwalts- und Notartätigkeit

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.07.2000 - 4 E 3872/98
    Es ist also, ebenso wie bei der Anwendung des fast wortgleichen § 139 BGB, danach zu fragen, ob die Parteien im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses bei Kenntnis der Sachlage nach Treu und Glauben und bei vernünftiger Abwägung der beiderseitigen Interessen den Vertrag auch ohne die nichtige Bestimmung geschlossen hätten (BGH, NJW 1986, 2576; BGH NJW 1996, 2087).
  • VG Frankfurt/Main, 01.10.1998 - 4 E 664/95
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.07.2000 - 4 E 3872/98
    Ferner sind die zwingenden Anforderungen des Landesbauordnungsrechts an Wohnungen einzuhalten (BVerwG, Urt. v. 15.11.1985 - Buchholz 454.4, § 82, II. WoBauG, Nr. 41, S. 38 ; BVerwG, Urt. v. 14.12.1990 - Buchholz 454.51, MRVerbG Nr. 16, S. 1 ; VG Frankfurt am Main, Urt. v. 01.10.1998, Az.: 4 E 664/95 (V), S. 19 ff. des Entscheidungsumdrucks).
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 41.85

    Gültigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung in Studienfinanzierungsvertrag

  • OVG Berlin, 23.06.1988 - 5 S 20.88
  • BGH, 22.05.1996 - VIII ZR 194/95

    Wirksamkeit eines Kaufvertrages über eine Steuerberaterpraxis

  • VG Frankfurt/Main, 18.06.2001 - 4 E 3786/98
    Das erkennende Gericht hat in seinem Kammerurteil vom 04.07.2000 (Az.: 4 E 3872/98 [2]), welches mit den Beteiligten in der mündlichen Verhandlung erörtert worden ist, da es eine vergleichbare Fallgestaltung betroffen hat, in diesem Zusammenhang Folgendes ausgeführt: " Grundsätzlich steht es im Ermessen der Behörde, ob sie eine Abbruchgenehmigung erteilt und ob sie diese Genehmigung mit Auflagen oder Bedingungen versieht.
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